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                       Einführung von Leistungsentgelten nach § 18 TVöD           

Der neue Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst sieht ab 2007 erstmals die Möglichkeit
vor, einen Teil des Entgeltes leistungsbezogen zu gewähren.
 
Was zunächst als aufwändige Verteilung kleiner Gehaltssummen erscheinen mag,
erweist sich bei näherem Hinsehen als ein sehr komplexes und dynamisches
Handlungsfeld mit zahlreichen Schnittstellen in die Organisations- und Personal-
entwicklung.
 
Die Ausschüttung von Leistungsprämien setzt voraus, dass zu Beginn eines Jahres
mit den Beschäftigten entweder Zielvereinbarungen abgeschlossen werden oder im
Nachhinein eine so genannte systematische Leistungsbewertung erfolgt. Kombinierte
Verfahren sind möglich.
 

 

Daraus ergibt sich mittelfristig Handlungsbedarf auf unterschiedlichen Ebenen:
 
Auf der Ebene der Gesamtorganisation:
  • Produkt- und Zielsystematik der Verwaltung sind zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln
  • Für die Führungskräfte müssen Anforderungsprofile erstellt werden, in denen die Führungsaufgaben präzise beschrieben sind
  • Mitarbeitergespräche sind einzuführen, zu optimieren bzw. verbindlich zu machen. Ein entsprechendes Controllingsystem muss aufgebaut werden. Es ist zu regeln, was bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen geschieht.
  • Das Beurteilungswesen ist mit dem Verfahren der Systematischen Leistungsbewertung und den Anforderungsprofilen kompatibel zu machen
 
Auf der Ebene der Fachbereiche/Fachdienste:
  • Führungskräfte müssen systematisch für die Wahrnehmung von Führungs- und Managementaufgaben geschult werden
  • Die Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen incl. Umsetzungsbegleitung und Controlling müssen schrittweise gelernt und weiter entwickelt werden
  • Es muss Akzeptanz geschaffen werden für eine neue Kultur der führung und Zusammenarbeit
 
Aus den vorgenannten Überlegungen wird, deutlich, dass der TVöD – u.a. – durch den § 18 wichtige „Steine ins Rollen“ bringt.
 
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, ein sauber geplantes und strukturiertes Vorgehen bei der Einführung der Leistungsentgelte zu wählen. Nur so kann der Erfolg gesichert werden – nur so können die Chancen, einen gemeinsamen Lernprozess zu gestalten, wirklich genutzt werden.
 
 
Wie können Sie die Einführung der Leistungsentgelte praktisch auf den Weg bringen?
 
Wir begleiten Ihren Einführungsprozess in folgenden Schritten:
 
  • Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum TVöD, Schwerpunkt Einführung von Leistungsentgelten
  • Workshops für Vorgesetzte und Mitarbeiter/innen zur Erarbeitung von Musterzielvereinbarungen in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen
  • Schulung der Projektgruppen- bzw. Kommissionsmitglieder, um einen gemeinsamen Wissensstand für die Projektarbeit sicherzustellen
  • Beratung / Begleitung bei der Erarbeitung der Dienstvereinbarung
  • Entwicklung eines gut handhabbaren und transparenten Verfahrens der Zielvereinbarung bzw. der Systematischen Leistungsbewertung
  • Schulung der Führungskräfte
  • Optimierung des Verfahrens im Anschluss an die Erprobungsphase
 
Für die Entwicklung des Verfahrens und die Vorbereitung der Umsetzung brauchen Sie einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten.
 
Jede Verwaltung muss einen Weg finden, der zu ihrer Kultur und zu ihren Rahmenbedingungen passt. Konzepte aus der Wirtschaft sind dafür untauglich.
 
 
 
Unser Tipp:
 
Viele Verwaltungen haben die Erfahrung gemacht, dass die Implementierung neuer Führungsinstrumente mehrere Jahre braucht, bis sie nutzbringend funktionieren (z.B. die flächendeckende Umsetzung der Mitarbeitergespräche).
 
Deshalb: Starten Sie frühzeitig mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung! So haben Sie die Chance, in kleinen Schritten systematisch vorzugehen, Schwachstellen direkt zu beseitigen, Akzeptanz für das neue Verfahren zu schaffen und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Führungsqualität und der Mitarbeitermotivation in Ihrem Hause zu leisten.
 
 
 
Referenzen:
 
Mit folgenden Verwaltungen arbeiten wir im Jahr 2007 bei der Entwicklung eines Betrieblichen Systems nach § 18 TVöD und/oder im Rahmen von Informations- und Schulungsveranstaltungen für Führungskräfte und Beschäftigte zusammen:
 
  • Stadt Syke
  • Stadt Delmenhorst              
  • Gemeinde Ganderkesee               
  • Gemeinde Stuhr
  • Gemeinde Hatten
  • Stadt Cloppenburg
  • Stadt Melle             
  • Stadt Einbeck             
                                                     
  • Gemeinde Lilienthal
  • Gemeinde Hude
  • Landkreis Oldenburg
  • Stadt Bad Pyrmont
 
Gern können Sie sich dort über unsere Vorgehensweise und die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit erkundigen.
 

 

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